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Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Allgemeines
Nachstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen. Abweichenden
Vorschriften des Vertragspartners widersprechen wir hiermit ausdrücklich. Alle Nebenabreden bedürfen der schriftlichen
Bestätigung unsererseits.
Der Bergbauverein Ronneburg e. V. ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich
aller eventuellen Anlagen mit einer angemessenen Kündigungsfrist zu ändern oder zu ergänzen. Vorher eingehende
Aufträge werden nach den dann noch gütigen alten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bearbeitet.
2. Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich. Kleine Abweichungen und technische Änderungen gegenüber unseren Abbildungen oder
Beschreibungen sind möglich. Mineralien sind immer Einzelstücke, d. h. es kann nie nach dem Abbild geliefert werden.
3. Lieferung und Zahlung
Die Lieferungs- und Zahlungsbedingungen vom Bergbauverein Ronneburg e. V. sind im Bestellformular näher ausgewiesen. Es
gibt keine Mindestbestellmenge. Alle unsere Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer in Höhe von derzeit 19%. Es
bleibt uns vorbehalten, eine Teillieferung vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint.
Von unseren Kunden gewünschte Sonderversendungsformen werden mit ortsüblichem Zuschlag berechnet.
4. Lieferzeiten
Ware, die am Lager ist (für Beförderungsprobleme haften wir nicht) kommt innerhalb von 5 Tagen zum Versand. Ist die
Ware bei Bestellung nicht vorrätig, bemühen wir uns um schnellstmögliche Lieferung. Falls die Nichteinhaltung
einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht
zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Bei Nichteinhaltung der
Lieferfrist aus anderen als den o. g. Gründen ist der Käufer berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachfrist mit
Ablehnungsandrohung zu setzen und nach deren erfolglosem Ablauf hinsichtlich der im Vertrag befindlichen Lieferung oder Leistung
vom Vertrag zurückzutreten. Beruht die Unmöglichkeit der Lieferung auf Unvermögen des Herstellers oder unseres
Zulieferers, so können sowohl wir als auch der Käufer vom Vertrag zurücktreten, sofern der vereinbarte Liefertermin
um mehr als 2 Monate überschritten ist. Schadensersatzansprüche wegen Verzug oder Unmöglichkeit bzw. Nichterfüllung,
auch solche, die bis zu Rücktritt vom Vertrag entstanden sind, sind ausgeschlossen. Es sei denn, daß ein gesetzlicher
Vertreter der Firma Bergbauverein Ronneburg e. V. vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat.
5. Rückgaberecht
Wir garantieren für nicht benutzte Ware ein Rückgaberecht innerhalb von 14 Tagen. Die Rückgabefrist wird gewahrt
durch das fristgerechte Absenden der Ware (Rechnungsdatum). Die Rücksendung wird von uns nur angenommen, wenn sie ausreichend
frankiert wurde.
Das Rückgaberecht ist nicht gültig für preisreduzierte Ware und anläßlich von Sonderverkaufsaktionen.
6. Gefahrübergang
Die Gefahr geht mit Absendung der Ware durch den Bergbauverein Ronneburg e. V. auf den Käufer über.
7. Gewährleistung
Der Bergbauverein Ronneburg e. V. gewährleistet, daß die verkaufte Ware zum Zeitpunkt des Gefahrüberganges frei
von Material- und Fabrikationsfehlern ist und die vertraglich zugesicherten Eigenschaften hat.
Bei Eintreffen hat der Kunde die Ware unverzüglich auf Mängel und Beschaffenheit zu untersuchen. Im Falle offener Mängel
müssen diese innerhalb von 10 Tagen nach Entdeckung schriftlich bei uns gemeldet werden, ebenso versteckte Mängel.
Anderenfalls entfällt die Gewährleistung für diese Mängel. Bei Reklamationen muß das Kaufdatum mit
einer Rechnung nachgewiesen werden. Der reklamierte Artikel muß zusammen mit einer Kopie der Rechnung, ausreichend frankiert,
eingeschickt werden.
Die Gewährleistung erstreckt sich nicht auf den normalen Verschleiß oder die Abnutzung. Die Gewährleistung erlischt,
wenn der Kunde die gelieferte Ware verändert.
Der Bergbauverein Ronneburg e. V. hat während der Gewährleistungspflicht das Recht auf kostenlose Nachbesserung. Ein
teilweiser oder vollständiger Austausch des Artikels ist zulässig.
Werden Mängel innerhalb angemessener Frist nicht behoben, so hat der Käufer Anspruch auf Wandlung oder Minderung. Es
gilt § 476a BGB.
8. Sammelbesteller
Sammelbesteller erhalten für Bestellungen ab 400 DM Warenwert eine Aufwandsentschädigung in Form von Artikel aus unserem
Angebot. Die Auftragsabwicklung und auch eventuelle Rücksendungen erfolgen ausschließlich über den Sammelbesteller.
9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum des Bergbauverein Ronneburg e. V..
10. Datenspeicherung
Gemäß § 28 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) machen wir darauf aufmerksam, daß die im Rahmen der Geschäftsabwicklung
notwendigen Daten mittels einer EDV-Anlage gemäß § 33 (BDSG) verarbeitet und gespeichert werden. Persönliche
Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt.
11. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile ist der Sitz vom Bergbauverein Ronneburg e. V. Es gilt ausschließlich
das Recht der Bundesrepublik Deutschland
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Schaubergwerk Bergbauverein Ronneburg
Rosa-Luxemburg-Str.1
D 07580 Ronneburg
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Tel.: +49-36602-65656

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